Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Sport Raschke und der Tennisschule Alexander Raschke
1. Geltungsbereich
Mit dem Betreten des Anlagengeländes gelten nachfolgende Bedingungen für alle Nutzer und Besucher als vereinbart. Änderungen und Ergänzungen der Spiel- und Hallenordnung bleiben vorbehalten. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben. Damit werden sie rechtsverbindlich. Dr. Alexander Heinrich Raschke, seine Angestellten und Beauftragten üben die Rechte des Hausherrn aus.
2. Allgemeines
a) Im Interesse aller Tennisspieler/innen und sonstigen Benutzer der Anlage wird vorausgesetzt, dass alle Gäste durch faires Verhalten dem Charakter des Tennissports und Tenniscenters Rechnung tragen.
b) Für die gesamten Innenräume gilt ein absolutes Rauchverbot.
c) Die Mitnahme von Hunden sowie sonstigen Tieren auf den Plätzen, in den Hallen und Umkleiden ist nicht gestattet.
d) Störungen der Spieler/innen durch Rufen, Lärmen, unnötiges Herumlaufen usw. sind unbedingt zu vermeiden.
e) Tennistrainer bedürfen zur Ausübung von Tennisunterricht der Zustimmung der Geschäftsleitung.
f) Die Innenräume des Gebäudes nicht mit roten Sandschuhen betreten. Schuhe werden in den Umkleiden oder im Bereich vor den Toiletten gewechselt, Kleidung in den Umkleiden. Sporttaschen werden nicht ins Restaurant mitgeführt.
3. Buchungen und Absagen
a) Tennisstunden können ausschließlich bei Sport Raschke gebucht und abgesagt werden. Buchungen können in der Regel ab zwei Wochen im Voraus vorgenommen werden.
b) Die Geschäftsleitung behält sich vor, in Ausnahmefällen Kunden einen anderen Platz zuzuweisen. Sport Raschke bittet um Verständnis, dass im Bedarfsfall (z. B. Turniere) bestimmte Tennisplätze in Anspruch genommen werden müssen, die selbstverständlich gutgeschrieben werden.
c) Der Mieter ist berechtigt auf dem Platz zu spielen, der ihm nach Meldung an der Rezeption zu Stundenbeginn zugewiesen wurde. Ein eigenmächtiger Wechsel oder ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist nicht gestattet.
f) Die Reservierung von einem oder mehreren Plätzen – persönlich oder telefonisch – gilt als verbindliche Buchung. Falls eine Einzelbuchung (umfasst auch Tennis-Pass-Reservierungen) nicht wahrgenommen werden kann, ist diese 24 Stunden vor Spielantritt bei Sport Raschke (persönlich oder telefonisch) abzusagen. Bei zu später Absage bzw. Nichterscheinen ist die Buchung vom Besteller zu bezahlen. Bei Tennis-Pass-Reservierungen ist die Hälfte der Platzmiete fällig. Stornierungen von Trainerstunden müssen ebenfalls mindestens 24 Stunden vorher erfolgen, andernfalls müssen sie bezahlt werden.
g) Abonnementstunden, die nicht wahrgenommen werden können, sind bis zu 24 Stunden vor Spielantritt (persönlich, telefonisch) abzusagen und können zu einem anderen Zeitpunkt eingespielt werden. Falls die Stunde nach dieser Frist abgesagt wird, erfolgt eine Gutschrift der Stunde nur, wenn diese Stunde weiterverkauft werden kann. Gutgeschriebene Stunden können in der jeweils laufenden und folgenden Saison in der gleichen Tarifzone nachgespielt werden. Eine finanzielle Rückvergütung ist ausgeschlossen. Bei zu später Absage verfällt die Stunde, ohne dass Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.
h) Stornierungen von Kursen (z. B. Ferienkurse, Fast Learning, Camps) müssen mindestens 3 Tage vor Kursstart abgesagt werden. Andernfalls wird die Kursgebühr in Rechnung gestellt.
i) Trainerstunden (z. B. 10er Karten) müssen in der jeweils laufenden oder folgenden Saison abgespielt werden. Andernfalls verfallen sie wertlos. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
4. Finanzielle Regelungen
a) Alle Hallenpreise verstehen sich inkl. Licht und Heizung, die im Bedarfsfalle eingeschaltet werden. Dies wird durch die Geschäftsleitung festgelegt.
b) Abonnements sind gemäß dem Zahlungsziel des Abovertrages zu bezahlen. Abos, die nach Zahlungsfrist noch zur Zahlung ausstehen, können ohne weitere Ansprüche und Rückfragen von der Anlagenleitung weiterverkauft werden.
c) Gebuchte Stunden sind vor Spielantritt zu Stundenbeginn zu bezahlen. Alle weiteren Angebote sind vor Leistungserbringung zu bezahlen.
e) 10er Karten (Trainer oder Platz) haben Gültigkeit in der laufenden und darauffolgenden Saison. Danach besteht kein Anspruch mehr. Eventuelle Preisunterschiede in der darauffolgenden Saison müssen aufgezahlt werden.
f) Nachspielberechtigte Abostunden können in der laufenden und darauffolgenden Saison gespielt werden. Preisdifferenzen im Falle höherer Preise sind zu aufzuzahlen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
g) Können gebuchte Kursstunden nicht wahrgenommen werden, besteht kein Rückzahlungs- oder Ersatzanspruch. Die Tennisschule bemüht sich auf Kulanz um Nachspielmöglichkeiten in geeigneten Gruppen.
5. Platzordnung, Hausordnung
a) Die Tennisplätze dürfen ausschließlich für Tennis benutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist vorab von der Anlagenleitung zu genehmigen.
b) Die Spielzeit beträgt pro Stunde jeweils 55 Minuten. 5 Minuten sind zum Herrichten des Platzes zum Stundenende einzurechnen. Das Abziehen des Platzes und die Säuberung sind verpflichtend und werden von jedem Spieler unmittelbar nach seiner Spielzeit selbst durchgeführt. Die Spielzeit beginnt zur vollen Stunde. Maßgebend ist die Hallenuhr.
c) Es darf nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen gespielt werden. Für das Wechseln der Kleidung sind die Umkleideräume, nicht die Terrasse oder das Foyer, zu benutzen. Die Gebäude sind nicht mit schmutzigen Freiplatztennisschuhen zu betreten.
d) Hallentennisplätze dürfen ausschließlich mit sauberen Tennisschuhen betreten und bespielt werden. Sport Raschke und seine Beauftragten sind berechtigt Tennisschuhe zu prüfen und bei Benutzung verschmutzter oder ungeeigneter Schuhe einen Platzverweis ohne Kostenerstattung auszusprechen. Geeignete Tennishallenschuhe können an der Rezeption gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
e) In den Tennishallen ist jeder Verzehr von Speisen untersagt. Das Mitbringen von Getränken ist in den Tennishallen nur in Form von abschließbaren Flaschen erlaubt.
f) Zuschauer können die Tennishallen nur mit Einverständnis der Spielberechtigten und Sport Raschke sowie deren Beauftragten betreten. Der Zugang ist ausschließlich über die Eingänge mit sauberen Schuhen möglich.
f) Im Falle von fahrlässigen und/oder vorsätzlichen Verunreinigungen der Räumlichkeiten (z.B. stark verschmutzte Schuhe, Ausschütten/Vergießen von Getränken in den Tennishallen, Vertreten von Kaugummi, usw.) ist Sport Raschke sowie seine Beauftragten berechtigt und verpflichtet, ein Platz- bzw. Anlagenverbot ohne Kostenerstattung auszusprechen.
g) Die Entscheidung über Bespielbarkeit und Einteilung der Plätze obliegen ausschließlich der Geschäftsleitung und deren Beauftragten.e) Bei Regenbeginn zwischen 20 Minuten nach Spielbeginn wird die halbe Stunde gutgeschrieben, ab 30 Minuten gilt die Stunde als gespielt.
6. Trainings Dokumentation
Im Rahmen der gebuchten Kurse und Trainings können die Schülerinnen und Schüler im Sinne einer Leistungskontrolle auf Video aufgenommen werden. Das Videomaterial wird nach der Aufnahme durch den jeweiligen Trainer auf einen sicheren Server hochgeladen und anschliessend vom Mobilgerät entfernt. Zugriff auf das Material hat ausschliesslich die Leitung der Tennisschule zum Zwecke der künftigen Gruppeneinteilung sowie für konkrete Video Analysen zur Verbesserung des Spieles der Schülerinnen und Schüler.
Sollte dies vom Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter nicht gewünscht sein, muss dies der Tennisschule schriftlich mitgeteilt werden.
7. Haftung
Auf Schadensersatz haftet Sport Raschke – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München. Heinrich Raschke, Alexander Raschke