Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Sport Heinrich Raschke e.K. und der Tennisschule Alexander Raschke
1. Geltungsbereich
Mit dem Betreten des Anlagengeländes gelten nachfolgende Bedingungen für alle Nutzer und Besucher der Tennisanlage und des Fitnessstudios als vereinbart. Änderungen und Ergänzungen der Spiel-, Hallen- und Studioordnung bleiben vorbehalten. Sie werden durch Aushang bekannt gegeben. Damit werden sie rechtsverbindlich. Dr. Alexander Heinrich Raschke, seine Angestellten und Beauftragten üben die Rechte des Hausherrn aus.
2. Allgemeines
- Im Interesse aller Nutzer wird faires und respektvolles Verhalten auf der gesamten Anlage – einschließlich Tennisplätzen und Fitnessstudio – vorausgesetzt.
- Für alle Innenräume der Anlage gilt ein absolutes Rauchverbot.
- Die Mitnahme von Hunden sowie sonstigen Tieren in das Fitnessstudio, auf die Tennisplätze, in die Hallen und Umkleiden ist nicht gestattet.
- Störungen durch Rufen, Lärmen, unnötiges Herumlaufen usw. sind auf dem gesamten Gelände zu vermeiden.
- Tennistrainer und Fitnesstrainer bedürfen zur Ausübung von Unterricht/Training der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung.
- Das Betreten der Innenräume mit verschmutztem Schuhwerk ist untersagt. Schuhe sind in den Umkleiden zu wechseln. Sporttaschen sind nicht ins Restaurant oder Fitnessstudio mitzuführen.
3. Buchungen und Absagen
Tennisbereich:
- Tennisstunden können ausschließlich bei Sport Raschke gebucht und abgesagt werden. Buchungen können ab zwei Wochen im Voraus vorgenommen werden.
- Die Geschäftsleitung behält sich vor, in Ausnahmefällen Kunden einen anderen Platz zuzuweisen. Sport Raschke bittet um Verständnis, dass im Bedarfsfall (z. B. Turniere) bestimmte Tennisplätze in Anspruch genommen werden müssen, die selbstverständlich gutgeschrieben werden.
- Der Mieter ist berechtigt auf dem Platz zu spielen, der ihm nach Meldung an der Rezeption zu Stundenbeginn zugewiesen wurde. Ein eigenmächtiger Wechsel oder ein Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist nicht gestattet.
- Die Reservierung von einem oder mehreren Plätzen – persönlich, telefonisch oder online – gilt als verbindliche Buchung. Falls eine Einzelbuchung (umfasst auch Tennis-Pass-Reservierungen) nicht wahrgenommen werden kann, ist diese 24 Stunden vor Spielantritt bei Sport Raschke (persönlich, telefonisch oder per Email) abzusagen. Bei zu später Absage bzw. Nichterscheinen ist die Buchung vom Besteller zu bezahlen. Bei Tennis-Pass-Reservierungen ist die Hälfte der Platzmiete fällig. Stornierungen von Trainerstunden müssen ebenfalls mindestens 24 Stunden vorher erfolgen, andernfalls müssen sie bezahlt werden.
- Abonnementstunden, die nicht wahrgenommen werden können, sind bis zu 24 Stunden vor Spielantritt (persönlich, telefonisch) abzusagen und können zu einem anderen Zeitpunkt eingespielt werden. Falls die Stunde nach dieser Frist abgesagt wird, erfolgt eine Gutschrift der Stunde nur, wenn diese Stunde weiterverkauft werden kann. Gutgeschriebene Stunden können in der jeweils laufenden und folgenden Saison in der gleichen Tarifzone nachgespielt werden. Eine finanzielle Rückvergütung ist ausgeschlossen. Bei zu später Absage verfällt die Stunde, ohne dass Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.
- Stornierungen von Kursen (z. B. Ferienkurse, Fast Learning, Camps) müssen mindestens 3 Tage vor Kursstart abgesagt werden. Andernfalls wird die Kursgebühr in Rechnung gestellt.
- Trainerstunden (z. B. 10er Karten) müssen in der jeweils laufenden oder folgenden Saison abgespielt werden. Andernfalls verfallen sie wertlos. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
Fitnessbereich:
- Mitgliedschaften im Fitnessstudio werden vertraglich vereinbart und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist (in der Regel 4 Wochen zum Laufzeitende) gekündigt werden.
- Die Nutzung des Fitnessstudios ist ausschließlich für Mitglieder bzw. Inhaber gültiger Tageskarten oder gebuchter Kurse gestattet.
- Kursbuchungen im Fitnessstudio (z. B. Gruppenfitness, Personal Training) gelten als verbindlich. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgen, andernfalls wird die Kursgebühr in Rechnung gestellt.
- Nicht genutzte Kursstunden oder Trainingseinheiten verfallen am Ende der jeweiligen Laufzeit. Eine Rückerstattung oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen.
4. Finanzielle Regelungen
Tennisbereich:
- Alle Hallenpreise verstehen sich inkl. Licht und Heizung, die im Bedarfsfalle eingeschaltet werden. Dies wird durch die Geschäftsleitung festgelegt.
- Abonnements sind gemäß dem Zahlungsziel des Abovertrages zu bezahlen. Abos, die nach Zahlungsfrist noch zur Zahlung ausstehen, können ohne weitere Ansprüche und Rückfragen von der Anlagenleitung weiterverkauft werden.
- Gebuchte Stunden sind vor Spielantritt zu Stundenbeginn zu bezahlen. Alle weiteren Angebote sind vor Leistungserbringung zu bezahlen.
- 10er Karten (Trainer oder Platz) haben Gültigkeit in der laufenden und darauffolgenden Saison. Danach besteht kein Anspruch mehr. Eventuelle Preisunterschiede in der darauffolgenden Saison müssen aufgezahlt werden.
- Nachspielberechtigte Abostunden können in der laufenden und darauffolgenden Saison gespielt werden. Preisdifferenzen im Falle höherer Preise sind zu aufzuzahlen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
- Können gebuchte Kursstunden nicht wahrgenommen werden, besteht kein Rückzahlungs- oder Ersatzanspruch. Die Tennisschule bemüht sich auf Kulanz um Nachspielmöglichkeiten in geeigneten Gruppen.
Fitnessbereich:
- Gebühren für Tagespässe, 10er Karten sind im Voraus zu entrichten.
- Mitgliedsbeiträge für das Fitnessstudio sind im entsprechend dem gewählten Tarifmodell (monatlich, vierteljährlich, jährlich) zu entrichten.
- Bei 12 Monatsverträgen besteht die Möglichkeit, den Vertrag 2 mal / Jahr für je 30 Tage zu pausieren, mit Vorlauf von je 5 Tagen. Das Vertragsende wird hierdurch um den betreffenden Zeitraum nach hinten verschoben.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann der Zugang zum Fitnessstudio bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung gesperrt werden.
- Sonderaktionen oder Rabattierungen gelten ausschließlich für den Aktionszeitraum und können nicht rückwirkend angerechnet werden.
- Kursgebühren sind vor Teilnahme zu entrichten.
- Bei krankheitsbedingten Stornierungen von Saisonkarten/-packages, kann kulanterweise eine teilweise Erstattung erfolgen.
5. Platzordnung, Hausordnung
Tennisbereich:
- Die Tennisplätze dürfen ausschließlich für Tennis benutzt werden. Eine anderweitige Nutzung ist vorab von der Anlagenleitung zu genehmigen.
- Die Spielzeit beträgt pro Stunde jeweils 55 Minuten. 5 Minuten sind zum Herrichten des Platzes zum Stundenende einzurechnen. Das Abziehen des Platzes und die Säuberung sind verpflichtend und werden von jedem Spieler unmittelbar nach seiner Spielzeit selbst durchgeführt. Die Spielzeit beginnt zur vollen Stunde. Maßgebend ist die Hallenuhr.
- Es darf nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen gespielt werden. Für das Wechseln der Kleidung sind die Umkleideräume, nicht die Terrasse oder das Foyer, zu benutzen. Die Gebäude sind nicht mit schmutzigen Freiplatztennisschuhen zu betreten.
- Hallentennisplätze dürfen ausschließlich mit sauberen Tennisschuhen betreten und bespielt werden. Sport Raschke und seine Beauftragten sind berechtigt Tennisschuhe zu prüfen und bei Benutzung verschmutzter oder ungeeigneter Schuhe einen Platzverweis ohne Kostenerstattung auszusprechen. Geeignete Tennishallenschuhe können an der Rezeption gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
- In den Tennishallen ist jeder Verzehr von Speisen untersagt. Das Mitbringen von Getränken ist in den Tennishallen nur in Form von abschließbaren Flaschen erlaubt.
- Zuschauer können die Tennishallen nur mit Einverständnis der Spielberechtigten und Sport Raschke sowie deren Beauftragten betreten. Der Zugang ist ausschließlich über die Eingänge mit sauberen Schuhen möglich.
- Im Falle von fahrlässigen und/oder vorsätzlichen Verunreinigungen der Räumlichkeiten (z.B. stark verschmutzte Schuhe, Ausschütten/Vergießen von Getränken in den Tennishallen, Vertreten von Kaugummi, usw.) ist Sport Raschke sowie seine Beauftragten berechtigt und verpflichtet, ein Platz- bzw. Anlagenverbot ohne Kostenerstattung auszusprechen.
- Die Entscheidung über Bespielbarkeit und Einteilung der Plätze obliegen ausschließlich der Geschäftsleitung und deren Beauftragten.e) Bei Regenbeginn zwischen 20 Minuten nach Spielbeginn wird die halbe Stunde gutgeschrieben, ab 30 Minuten gilt die Stunde als gespielt.
Fitnessbereich:
- Die Fitnessgeräte dürfen ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung und den geltenden Sicherheits- und Hygienevorgaben genutzt werden. Eine Einführung durch einen Trainer wird empfohlen.
- Es ist ein Handtuch zu benutzen, die Geräte nach der Benutzung zu desinfizieren und ggf. an ihren ursprünglichen Platz zurückzubringen.
- Die Trainingsfläche darf nur in geeigneter Sportkleidung und sauberen Sportschuhen betreten werden.
- Die Nutzung der Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Benutzung durch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder autorisierten Trainers erlaubt.
- Das Mitbringen eigener Getränke ist nur in verschließbaren Flaschen gestattet.
- Das Verhalten im Fitnessstudio muss jederzeit die Ruhe und Konzentration anderer Mitglieder respektieren. Telefonate sowie lautes Telefonieren, Musikhören ohne Kopfhörer o. Ä. sind untersagt.
- Schließfächer stehen zur Nutzung während des Aufenthalts zur Verfügung. Nach Verlassen des Studios sind diese zu räumen. Für Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Tennistaschen sind in den Umkleiden unterzubringen und nicht im Fitnessbereich abzustellen.
- Bei grobem Fehlverhalten (z. B. Missbrauch von Geräten, Verstoß gegen Hygienevorgaben, aggressives Verhalten) kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
6. Trainingsdokumentation
Im Rahmen der gebuchten Kurse und Trainings im Tennis- und Fitnessbereich können Teilnehmende zur Leistungskontrolle auf Video aufgenommen werden. Das Material wird gemäß Datenschutzrichtlinien behandelt. Eine schriftliche Ablehnung ist möglich und muss der jeweiligen Leitung mitgeteilt werden.
7. Haftung
Auf Schadensersatz haftet Sport Raschke – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für den Fitnessbereich.
8. Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.
Dr. Alexander Raschke








